GEMA klagt gegen EU-Kommission
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat beim Europäischen Gericht erster Instanz in Luxemburg eine Anfechtungsklage gegen eine Entscheidung der EU-Kommission im Kartellverfahren gegen den CISAC (Internationalen Dachverband der Musik-Verwertungsgesellschaften) eingereicht.
Die EU-Kommission hatte Mitte Juli zwei Beschränkungen in Gegenseitigkeitsvereinbarungen unter den Verwertungsgesellschaften untersagt. Wie die GEMA nun mitteilt, sei aber nicht erkennbar wie sich die GEMA hätte verhalten müssen, um nicht dagegen zu verstoßen. Tja. Vielleicht kann sich die GEMA jetzt in das ein oder andere Opfer Ihres Geistesblitze versetzen.
Die EU-Kommission will die Konkurrenz unter den Musikverwertungsgesellschaften fördern. Sie hatte deshalb im Februar 2006 ein Kartellverfahren gegen Musikverwertungsgesellschaften eingeleitet. Im Juli untersagte die Kommission Gebietsbeschränkungen, nach denen die Verwerter keine Rechte an Lizenznehmer außerhalb ihres Landesgebiets vergeben konnten. Auch sollen Urheber selbst eine Verwertungsgesellschaft auswählen dürfen oder wechseln können. Eine dem entgegenstehende Mitgliedsschaftsklausel wurde von der EU-Kommission verboten.
Neben der "unerträglichen Rechtsunsicherheit", die aus der Entscheidung der EU-Kommission hervorgehe, bemängelt die GEMA: Die Kommission habe übersehen, dass eine Wahrnehmung der Rechte durch die jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften das effektivste System zur internationalen Rechtewahrnehmung darstelle.
Und ja, da war er wieder. Die GEMA kann alles und ist alles und nur die Musikverwertungsgesellschaften sind in der Lage alles unter einem Dach zu halten. Genau. Und weil dies so ist, liebe kleine arrogante GEMA - laufen euch auch die normalen Mitglieder davon. Schon scheiße, wenn Bohlen & Co tot sind, dass ihr euch dann echt fragen müsst, ob eure teuren Gebäude und Vorstandsgelder noch tragbar sind. Aber ihr findet dann sicher ne Kuh die noch nicht vor euer Haus geschissen hat.
