Was ist ein Highpass Filter?

In diesem kleinen Glossar-Beitrag schauen wir uns kurz an, was ein Highpass-Filter ist.


Was ist ein Lowpass Filter?

In diesem kleinen Glossar-Beitrag schauen wir uns kurz an, was ein Lowpass-Filter ist.


Was ist ADSR

Als ich 2007/2008 mit dem produzieren von Musik begonnen habe, stieß ich immer wieder auf so Begriffe wie Hüllkurve und ADSR. In diesem kurzen Glossar-Beitrag möchte ich euch ADSR näher bringen.


Basta: Die Nutzungsrechte sind futsch, wenn man GEMA-Mitglied wird

Ich hatte die letzten Tage an eine ansträngende Email-Diskussion mit einem aufstrebenden Comedy-Act. Der fairness halber behalte ich den Namen für mich. Nach lustigen Wortgefechten behauptete derjenige tatsächlich ich hätte überhaupt keinen Plan und er hätte ja als GEMA-Mitglied noch die Nutzungsrechte. Ich kann bei solchen Unwissenheiten nur den Kopf schütteln. Hätte sich der Act besser informiert, wüsste er, dass die Nutzngsrechte mit dem Berechtigungsvertrag der GEMA futsch sind. Man gibt Sie nämlich ab.

 

Ich zitiere mal aus einem Fachaufsatz von Professor Dr. Reinhold Kreile der auf der GEMA-Seite nachzulesen ist:

"Im Berechtigungsvertrag übertragen Komponisten, [...] der GEMA die ausschließlichen Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte und Vergütungsansprüche und erteilen ihr den Auftrag zur treuhänderischen Wahrnehmung dieser Rechte. Die GEMA räumt ihrerseits den Musikverwertern (-nutzern) die Nutzungsrechte ein und ist befugt, unbefugte Nutzungen von Musik zu verbieten. Der Urheber selbst kann ohne Genehmigung der GEMA über seine Nutzungsrechte nicht mehr verfügen."

 

Erneut erklärend heisst es in den "Rechtsfolgen der Rechteübertragung":

"Gemäß § 3 des BerechtV ist die GEMA berechtigt, die ihr vom Berechtigten übertragenen Rechte ganz oder teilweise an Dritte weiter zu übertragen, die Gegenleistung in Empfang zu nehmen, die Benutzung der ihr eingeräumten Rechte zu untersagen und alle Rechte auch gerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen."

und

"Nach der Einräumung des ausschließlichen Nutzungsrechts an die GEMA ist der Urheber nicht mehr befugt, ohne Erlaubnis der GEMA das Werk zu nutzen. Dies hat zur Folge, dass ein der GEMA angehörender Komponist sich z.B. von der GEMA das Aufführungsrecht übertragen lassen und die entsprechende Vergütung abführen muss, wenn er seine Kompositionen aufführen will. Er erhält zwar einen Teil seiner Zahlung über die Verteilung des GEMA-Aufkommens wieder zurück, er muss sich aber dabei den Abzug der Verwaltungskosten und die prozentuale Beteiligung anderer Berechtigter wie Textdichter, Verleger und Subverleger gefallen lassen (vgl. Schulze, Urheberrecht in der Musik, a.a.O., S. 120 f; Mauhs, a.a.O., S.106 f.). Mit der Rechteübertragung an die GEMA verliert der Urheber auch die Befugnis, einfache Nutzungsrechte Dritten einzuräumen, was bedeutet, dass er auch gegenüber Dritten nicht auf die Aufführungsvergütung verzichten kann, weil die GEMA nach dem Gleichbehandlungsgebot verpflichtet ist, darauf zu achten, dass alle Werknutzer gleich hohe Tantiemen entrichten."

 

Wie sagte mal ein Politiker: "Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen könnte". Erst einmal infomieren, dann reden, bevor du anderen die Kompetenz absprichst.